Pflegestufen

Pflegestufe I
Erhebliche Pflegebedürftigkeit    
Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität oder Ernährung für mindestens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen min. 1 x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Wöchentlich im Tagesdurchschnitt : Gesamtzeitaufwand min. 90 Min. ; auf die Grundpflege mehr als 45 Min.

Pflegestufe II
Schwerstpflegebedürftige
Personen die bei der Körperpflege, der Mobilität und Ernährung min. 3 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen. Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Wöchentlich im Tagesdurchschnitt : Gesamtzeitaufwand min. 3Std. ; auf die Grundpflege mehr als 2Std.

Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftig
Personen die bei der Körperpflege, Mobilität und Ernährung tägl. Rund um die Uhr Hilfe benötigen und zusätzlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Wöchentlich im Tagesdurchschnitt : Gesamtzeitaufwand min. 5 Std. ; auf die Grundpflege mehr als 4 Std.

 

Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld/Monat)

ab 2012 ab 2013 zusätzliche Leistungen
Pflegestufe 0 120,00
Pflegestufe 1 235,00 235,00 215,00
Pflegestufe 2 440,00 440,00 150,00
Pflegestufe 3 700,00 700,00

Pflegesachleistungen (je Monat)

ab 2012 ab 2013
Pflegestufe 0 225,00
Pflegestufe 1 450,00 450,00
Pflegestufe 2 1.100,00 1.100,00
Pflegestufe 3 1.550,00 1.550,00

Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege (jährlich (28 Tage) oder 1.550€)

nahe Angehörige  sonst. Personen
ab 2012
Pflegestufe 1 225,00 1.550,00
Pflegestufe 2 430,00 1.550,00
Pflegestufe 3 685,00 1.550,00

Ergänzende Leistungen bei erheblichem allgem. Betreuungsbedarf (jährlich)

Plegestufen 1,2,3    1.200 € bzw. 2.400 €

Verbesserungen des Wohnumfeldes, z.B. Badumbau (auch bei Pflegestufe 0)

einmalig bis zu 2.557 €
ab 2015 bis zu 4.000€

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, z.B. Inkontinenzmaterial, Einmalhandschuhe

monaltlich bis zu 31€