Ansprüche

Infos zu aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung

Seit Januar 2013 gibt es eine verbesserte Pflegeleistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Das betrifft den Personenkreis, der noch  keine besondere Unterstützung bei der Körperpflege bedarf allerdings in seiner Alltagskompetenz schon eingeschränkt ist.
Nach den bisherigen Regelungen konnte dieser Personenkreis nicht erfasst werden. Hier ist ein erhöhter Betreuungsbedarf gegeben.
Es gibt jetzt die Pflegestufe 0.

Pflegezeiten für  Menschen mit Pflegebedarf:

Stufe I         min. 90 Min. / davon müssen min. 46 Min. für die Grundpflege entfallen.

Stufe II    min. 3 Std. / davon 2 Std auf Grundpflege

Stufe III    mind. 5 Std. / davon 4 Std. auf Grundpflege
(Außerdem  muss der Hilfebedarf auch nachts anfallen.)

Pflegegeld und erhöhter Betreuungsbedarf:

Stufe 0    120€ im Mon.

Stufe I     bis 235 € im  Mon. plus
Zusätzl. Betreuungsbedarf                          70,00€

Stufe II    bis 440 € im Mon. plus
Zusätzl. Betreuungsbedarf                          85,00€

Stufe III    bis 700 € im Mon.
Pflegegeld ist steuerfrei

Pflegesachleistungen:
Stufe 0    bis 225,00€

Stufe I     bis 450 € im  Mon. plus
Zusätzl. Betreuungsbedarf       215,00€

Stufe II    bis 1.100 € im Mon. plus
Zusätzl. Betreuungsbedarf      150,00€

Stufe III    bis 1.550 € im Mon.
In Härtefällen bis 1.918 €