Ansprüche
Infos zu aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung
Seit Januar 2013 gibt es eine verbesserte Pflegeleistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Das betrifft den Personenkreis, der noch keine besondere Unterstützung bei der Körperpflege bedarf allerdings in seiner Alltagskompetenz schon eingeschränkt ist.
Nach den bisherigen Regelungen konnte dieser Personenkreis nicht erfasst werden. Hier ist ein erhöhter Betreuungsbedarf gegeben.
Es gibt jetzt die Pflegestufe 0.
Pflegezeiten für Menschen mit Pflegebedarf:
Stufe I min. 90 Min. / davon müssen min. 46 Min. für die Grundpflege entfallen.
Stufe II min. 3 Std. / davon 2 Std auf Grundpflege
Stufe III mind. 5 Std. / davon 4 Std. auf Grundpflege
(Außerdem muss der Hilfebedarf auch nachts anfallen.)
Pflegegeld und erhöhter Betreuungsbedarf:
Stufe 0 120€ im Mon.
Stufe I bis 235 € im Mon. plus
Zusätzl. Betreuungsbedarf 70,00€
Stufe II bis 440 € im Mon. plus
Zusätzl. Betreuungsbedarf 85,00€
Stufe III bis 700 € im Mon.
Pflegegeld ist steuerfrei
Pflegesachleistungen:
Stufe 0 bis 225,00€
Stufe I bis 450 € im Mon. plus
Zusätzl. Betreuungsbedarf 215,00€
Stufe II bis 1.100 € im Mon. plus
Zusätzl. Betreuungsbedarf 150,00€
Stufe III bis 1.550 € im Mon.
In Härtefällen bis 1.918 €